Ein sicherer Umgang mit Gabelstaplern verlangt ein Geschick und Können.
Allgemeine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
Basis / Nach Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 925
Ziele
Die Teilnehmer/innen erweitern ihre bereits erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten
Zum sicheren Führen von Flurförderzeugen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 925.
Teilnehmerkreis
Personen die als Gabelstaplerfahrer/in eingesetzt werden .
Voraussetzung
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung
- Gute Kenntnisse in der deutschen Sprache
- Prüfung in anderen Sprachen auch möglich
Abschluss
- Fahrerausweis für Flurförderfahrzeuge/Basis
Inhalte
Theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten und Standsicherheit
- Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last und Sondereinsätze
- Verkehrsregeln und Verkehrswege
- Theoretische Abschlussprüfung
Praktische Ausbildung
- Einweisung am Flurförderzeug und tägliche Einsatzprüfung
- Lastschwerpunkt, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
- Hinweise auf Gefahrenstellen am Flurförderzeug
- Gewöhnung an das Flurförderzeug
- Verlassen des Flurförderzeug
- Fahr- und Stapelübung (Parcours)
- Praktische Abschlussprüfung
Hinweis:
Die Ausbildung für die Teilnehmer erfolgt nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (BGG 925)
Die Teilnehmer/innen erweitern ihre bereits erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Führen von Flurförderzeugen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 925.
Ziel
Die Ausbildung zum Bediener von Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen ( Kategorie: 1a, 1b, 3a, 3b ) Nach BGG, UVV, DGUV Grundsatz 308-008 usw.
Teilnehmerkreis
Personen die zum Bedienen von Hebebühnen sowie Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden.
Voraussetzung
- Mindestalter 18 Jahre, oder 16 Jahre in der Berufsausbildung
- Körperliche und geistige Eignung
- Gute Kenntnisse in der deutschen Sprache
- Prüfung in anderen Sprachen auch möglich
Abschluss
- Bedienerausweis für Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen
Inhalte
Theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten
- Betrieb allgemein
- Übernahme und Transport der Maschine
- Aufstellung / Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
- Arbeiten mit der Maschine
- Unfallgeschehen
- Sondereinsätze
- Theoretische Abschlussprüfung
Praktische Ausbildung
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherer Aufbau
- Standsicheres Verfahren
- Steuerungsfunktionen
- Funktion Notablass
- Praktische Abschlussprüfung
Die Schulung erfolgt unter Berücksichtigung der Grundsätze für Bediener von Hubarbeitsbühnen DGUV Grundsatz 308-008 sowie ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 70, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Information 208-019 & 209-075 sowie anderen einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln wie TRBS und Merkblätter. Er hat sich dabei immer an die jeweiligen aktuellen Vorschriften wie: DGUV-V, DGUV-R, DGUV-I, DGUV-G, TRBS, DIN und EN Normen usw zu halten.